Wir veröffentlichen die Fortschreibung der Erlasse vom 15. Und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18.03.2020, die kreisweit mit den Städten und Gemeinden abgestimmte und einheitlich neu überarbeitete Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein, mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Inwieweit in den nächsten Tagen neue Anordnungen der Landesregierung eingehen, bleibt abzuwarten.
2020_Allgemeinverfügung Kreis Siegen-Wittgenstein_Coronavirus
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